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Private Haftpflichtversicherung

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Privathaftpflichtversicherung

Die Private Haftpflichtversicherung

Unter Haftpflicht versteht man die sich aus den gesetzlichen Bestimmungen ergebende Verpflichtung, einen
Schaden zu ersetzen, den man einem anderen zugefügt hat.
Die jeweiligen Tatbestände, die eine Schadenersatzpflicht auslösen, sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)
und in anderen Gesetzen (z. B. dem Wasserhaushaltsgesetz) festgelegt:

"Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum
oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schaden verpflichtet.
" (§ 823, Satz 1 BGB)

Gemeint ist also ein Schadenersatz in unbegrenzter Höhe.

Eine Haftpflichtversicherung übernimmt diese Verpflichtung (bis zur Höhe der Deckungssumme),
die in schweren Fällen die materielle Existenz des Versicherten gefährden kann.
Denn es ist möglich, dass er ein Leben lang zahlen muß.



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