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Tod des Versicherungsnehmers

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private Versicherungen - Privathaftpflichtversicherung
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Tod des Versicherungsnehmers

Die Privathaftpflichtversicherung schützt als Familienversicherung neben dem Versicherungsnehmer den Ehegatten, die minderjährigen und unter bestimmten Voraussetzungen auch die volljährigen unverheirateten Kinder als mitversicherte Personen.

Dieser Personenkreis steht nicht schutzlos da, wenn der Versicherungsnehmer stirbt. Nach den Allgemeinen Bedingungen erlischt die Versicherung in diesem Fall. Da die Angehörigen bei einem solchen Schicksalsschlag an alles andere denken als an ihre Versicherung, gilt in der Privathaftpflicht eine besondere Regelung.

Der Schutz für die Angehörigen besteht bis zur nächsten Prämienfälligkeit fort. Zahlt der überlebende Ehegatte die nächste Prämie, wird er automatisch Vertragspartner und führt den bestehenden Vertrag weiter.



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