Privathaftpflicht-Versicherung
Versicherungsbeginn
Versicherungsbeginn
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Wann beginnt die Versicherung?
Der Versicherungsschutz beginnt zum vereinbarten, in der Police angegebenen Zeitpunkt.
Voraussetzung ist allerdings, dass die Prämie nach Vorlage des Versicherungsscheins unverzüglich gezahlt wird.
Dann sind Haftpflichtschäden (Schadenereignisse), die zwischen Beginn und Ende des Vertrages eintreten, im
Umfang der Bedingungen versichert.
Der Vertrag ist für die beantragte und im Versicherungsschein festgesetzte Zeit abgeschlossen.
Besonders bei den Versicherungsverträgen des privaten Bereichs kann zwischen Verträgen mit kurzer oder längerer
Laufzeit gewählt werden. Für längerfristige Verträge werden Prämiennachlässe gegeben.
Versicherungsmakler können häufig nach ihren Statuten nur einjährige Vertragslaufzeiten abschließen, damit sie den
Vertrag jederzeit kündigen und bei einem preiswerteren Versicherer abschließen können. Die Konditionen sind häufig
jedoch ebenso gut wie bei mehrjährigen Verträgen.
Oft sind die Konditionen sogar noch besser, weil sich Versicherungsmakler zusammengeschlossen haben, um bei den
Versicherern bessere Konditionen auszuhandeln.


