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Vorsorgeversicherung bei neuen Tieren
Für neu entstehende Haftpflichtrisiken besteht bis zur nächsten Hauptfälligkeit Ihres
Privathaftpflichtversicherungsvertrages (und bestimmter anderer Haftpflichtverträge) vorläufiger Versicherungsschutz.
Ihr neuer Hund wäre also zunächst mitversichert.
Da sich dieser Grundsatz der Vorsorgeversicherung nicht nur auf Tiere bezieht, sondern für fast alle später
hinzukommenden neuen Haftpflichtrisiken, es aber auch hier Ausnahmen gibt, ist in jedem Falle der Rat des Versicherungsmaklers einzuholen.
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