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Rechtsschutzversicherung

Selbstbeteiligung (SB)

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private Versicherungen - Rechtsschutzversicherung
  • Selbstbeteiligung (SB)

    Die Selbstbeteiliung differiert von 0,-- Euro bis 300,-- Euro oder mehr. Der Rechtsschutz-Versicherungsvertrag kann nach Ihren Wünschen gestaltet werden.
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Geltungsbereich

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private Versicherungen - Rechtsschutzversicherung
  • Geltungsbereich

    Allgemein besteht Versicherungsschutz weltweit.

    Allerdings wird die "unbegrenzte Höhe" des Versicherungsschutzes davon abhängig gemacht, soweit ein Gericht oder eine Behörde gesetzlich zuständig ist oder wäre, wenn ein gerichtliches Verfahren eingeleitet werden würde in:

    • Europa und den außereuropäischen Anliegerstaaten des Mittelmeeres (das sind: der asiatische Teil der Türkei, Syrien, Libanon, Israel, Ägypten, Libyen, Tunesien, Algerien und Marokko),
    • auf den Kanarischen Inseln, den Azoren oder auf Madeira
    • Die Grenze Europas zu Asien verläuft entlang des urals und der Grenzen von Russland und Georgien zu Kasachstan, Aserbaidschan und Armenien.

    Die Begrenzung des Versicherungsschutzes ist deutlich niedriger (z. B. 100.000 Euro), wenn das zuständige Gericht nicht im oben genannten Bereich liegt.

 

Versicherungssummen

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private Versicherungen - Rechtsschutzversicherung

Versicherungssummen

Es gibt zunehmend Versicherer, die im Rahmen der Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutz-Versicherung Ihre Kosten in unbegrenzter Höhe übernehmen. Über mögliche Begrenzungen informieren wir Sie in einem persönlichen Gespräch.
 

Wartezeit

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private Versicherungen - Rechtsschutzversicherung
  • Wartezeit

    Häufig gibt es Warte- oder Karenzzeiten, innerhalb derer keine Leistung erfolgt.

    Meist handelt es sich um
    • Arbeits-Rechtsschutz und
    • Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
    und beträgt drei Monate.
    Manche Leistungen beginnen aber erst mit einer Wartezeit von sechs Monaten ab Vertragsbeginn.

    Über Leistungen, die mit Wartezeiten belegt sind und deren mögliche Dauer informieren wir Sie gerne.

 

Was zahlt die Rechtsschutzversicherung?

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private Versicherungen - Rechtsschutzversicherung

Das zahlt die Rechtsschutzversicherung

Im wesentlichen sind die Leistungen der Rechtsschutz-Versicherung ähnlich und decken sich in vielen Bereichen. Trotzdem weisen wir darauf hin, dass eine individuelle Betrachtung Ihres Risikos unerlässlich ist und die hier vorgestellten Leistungen exemplarisch gelten.

Die exemplarischen Leistungen

  1. Die gesetzliche Vergütung eines am Gerichtsort ansässigen Rechtsanwaltes / Notars Ihrer Wahl.
  2. Die Kosten eines Korrespondenzanwaltes bei einem Rechtsschutzfall im Ausland sowie bei inländischen Verfahren - mit Ausnahme von Disziplinar-, Straf-, Ordnungswidrigkeitsverfahren und Verfahren in Datenschutzangelegenheiten -, soweit Sie mehr als 100 km Luftlinie von dem zuständigen Gericht entfernt wohnen.
  3. Gerichtlich festgesetzte Kosten für
    • das Gericht,
    • Sachverständige und Zeugen, die das Gericht beizieht,
    • die gegnerische Nebenklage,
    • den Gerichtsvollzieher.
  4. Die Gebühren eines Schieds- oder Schlichtungsverfahrens bis zur zweifachen Höhe der Gebühren, die bei Anrufung eines Gerichts in erster Instanz entstehen.
  5. Die Kosten in Verfahren vor Verwaltungsbehörden einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige
  6. Die Kosten eines technischen Sachverständigen im Verkehrsstraf- und Bußgeldverfahren sowie bei Kfz-Kauf- und Reparaturverträgen.
  7. Die Kosten eines in- oder ausländischen Sachverständigen für die Geltendmachung von Ersatzansprüchen wegen der im ausland eingetretenen Beschädigungen eines Motorfahrzeuges.
  8. die Reisekosten, wenn Sie zum zuständigen Gericht im Ausland reisen müssen, weil Ihr persönliches Erscheinen angeordnet wurde (einschließlich Tage- und Übernachtungsgeld).
  9. Die Prozesskosten des Gegners, falls Sie zu deren Erstattung verpflichtet sind.
  10. Übersetzungskosten, Dolmetscherkosten (Ausland),
  11. Kautionen als zinsloses Darlehen bei Strafverfolgungsmaßnahmen im In- und Ausland, damit Sie wieder freikommen, wenn Sie festgenommen werden sollten. Die Höchstsumme für diese Kaution ist meist nach oben begenzt (z. B. 100.000 Euro).
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