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Allgemein besteht Versicherungsschutz weltweit.Allerdings wird die "unbegrenzte Höhe" des Versicherungsschutzes davon abhängig gemacht, soweit ein Gericht oder eine Behörde gesetzlich zuständig ist oder wäre, wenn ein gerichtliches Verfahren eingeleitet werden würde in:
- Europa und den außereuropäischen Anliegerstaaten des Mittelmeeres (das sind: der asiatische Teil der Türkei, Syrien, Libanon, Israel, Ägypten, Libyen, Tunesien, Algerien und Marokko),
- auf den Kanarischen Inseln, den Azoren oder auf Madeira
- Die Grenze Europas zu Asien verläuft entlang des urals und der Grenzen von Russland und Georgien zu Kasachstan, Aserbaidschan und Armenien.
Die Begrenzung des Versicherungsschutzes ist deutlich niedriger (z. B. 100.000 Euro), wenn das zuständige Gericht nicht im oben genannten Bereich liegt.
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