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Wartezeit

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private Versicherungen - Rechtsschutzversicherung
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  • Wartezeit

    Häufig gibt es Warte- oder Karenzzeiten, innerhalb derer keine Leistung erfolgt.

    Meist handelt es sich um
    • Arbeits-Rechtsschutz und
    • Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
    und beträgt drei Monate.
    Manche Leistungen beginnen aber erst mit einer Wartezeit von sechs Monaten ab Vertragsbeginn.

    Über Leistungen, die mit Wartezeiten belegt sind und deren mögliche Dauer informieren wir Sie gerne.



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