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Wartezeit
Häufig gibt es Warte- oder Karenzzeiten, innerhalb derer keine Leistung erfolgt.
Meist handelt es sich um- Arbeits-Rechtsschutz und
- Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
Manche Leistungen beginnen aber erst mit einer Wartezeit von sechs Monaten ab Vertragsbeginn.Über Leistungen, die mit Wartezeiten belegt sind und deren mögliche Dauer informieren wir Sie gerne.


