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Was ist versichert?
Der Versicherungsschutz ist je nach Versicherungsgesellschaft unterschiedlich und weist auch unterschiedliche Leistungshöhen auf. Hier nennen wir Ihnen exemplarische Leistungen eines deutschen Rechtsschutz-Versicherers. Nähere Informationen erhalten Sie nach Prüfung Ihres individuellen Versicherungsbedarfs.
Versicherungsschutz für Nichtselbstständige und Selbstständige (ohne die Absicherung deren gewerblichen Risiken), sofern entsprechend beantragt und versichert:
im Privatbereich
bei Risiken des täglichen Lebens (einschließlich der Teilnahme am öffentlichen Verkehr als Fahrgast, Fußgänger usw.) wie z. B.- aus Kauf- und Dienstleistungsverträgen,
- bei Streitigkeiten aus Straf- und Bußgeldsachen,
- die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen
- bei gerichtlichen Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt oder
- den Sozialversicherungsträgern
sowie - aus der Eigenschaft als Arbeitgeber von hauswirtschaftlichen Beschäftigten.
Im Berufsbereich
als Nichtselbstständige (Arbeiter/Angestellter/Beamte) bei rechtlichen Auseinandersetzungen wie z. B.- Kündigung oder
- Änderung des Arbeitsverhältnisses
bis hin zu - steuerrechtlichen Themen.
Im Verkehrsbereich
- als Eigentümer oder Halter aller zugelassenen, vorübergehend zugealssenen oder auf den Namen der versicherten Personen mit einem Versicherungskennzeichen versehenen Motorfahrzeuge zu Lande sowie Anhänger - kein Versicherungsschutz besteht für gewerblich genutzten Fahrzeuge, mit der Ausnahme von PKW und Kombis-,
- als Erwerber, Mieter oder Leasingnehmer solcher Fahrzeuge
- als Fahrer von fremden Fahrzeugen aller Art.
- Motorfahrzeuge zu Wasser und in der Luft sind bei privater Nutzung mitversichert.
- Alle berechtigten Faherer und Insassen der versicherten oder gemieteten Fahrzeuge sind ebenfalls geschützt - dies gilt nicht für Ihre Beschäftigten und Beschäftigte Ihrer Familie.
- In der Leistungsart Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht umfasst der Versicherungsschutz zusätzlich die Versicherungsverträge, die Dritte für Ihre Fahrzeuge und die Ihrer Familie abschließen.
- Motorfahrzeuge zu Lande, die in Ihrem oder im Eigentum Ihrer Familie stehen, aber auf Dritte zugelassen sind.
Im Immobilienbereich
- für Eigentümer und/oder
- Mieter
aller selbstbewohnten Wohneinheiten und Grundstücke (z. B. Schrebergarten, Obstgrundstück) je nach gewähltem Leistungspaket auch im Ausland - ohne Vermietung - mit dazugehörigen Garagen und Kraftfahrzeug-Abstellplätzen.
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