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Was zahlt die Rechtsschutzversicherung?
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Das zahlt die Rechtsschutzversicherung
Im wesentlichen sind die Leistungen der Rechtsschutz-Versicherung ähnlich und decken sich in vielen Bereichen. Trotzdem weisen wir darauf hin, dass eine individuelle Betrachtung Ihres Risikos unerlässlich ist und die hier vorgestellten Leistungen exemplarisch gelten.
Die exemplarischen Leistungen
- Die gesetzliche Vergütung eines am Gerichtsort ansässigen Rechtsanwaltes / Notars Ihrer Wahl.
- Die Kosten eines Korrespondenzanwaltes bei einem Rechtsschutzfall im Ausland sowie bei inländischen Verfahren - mit Ausnahme von Disziplinar-, Straf-, Ordnungswidrigkeitsverfahren und Verfahren in Datenschutzangelegenheiten -, soweit Sie mehr als 100 km Luftlinie von dem zuständigen Gericht entfernt wohnen.
- Gerichtlich festgesetzte Kosten für
- das Gericht,
- Sachverständige und Zeugen, die das Gericht beizieht,
- die gegnerische Nebenklage,
- den Gerichtsvollzieher.
- Die Gebühren eines Schieds- oder Schlichtungsverfahrens bis zur zweifachen Höhe der Gebühren, die bei Anrufung eines Gerichts in erster Instanz entstehen.
- Die Kosten in Verfahren vor Verwaltungsbehörden einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige
- Die Kosten eines technischen Sachverständigen im Verkehrsstraf- und Bußgeldverfahren sowie bei Kfz-Kauf- und Reparaturverträgen.
- Die Kosten eines in- oder ausländischen Sachverständigen für die Geltendmachung von Ersatzansprüchen wegen der im ausland eingetretenen Beschädigungen eines Motorfahrzeuges.
- die Reisekosten, wenn Sie zum zuständigen Gericht im Ausland reisen müssen, weil Ihr persönliches Erscheinen angeordnet wurde (einschließlich Tage- und Übernachtungsgeld).
- Die Prozesskosten des Gegners, falls Sie zu deren Erstattung verpflichtet sind.
- Übersetzungskosten, Dolmetscherkosten (Ausland),
- Kautionen als zinsloses Darlehen bei Strafverfolgungsmaßnahmen im In- und Ausland, damit Sie wieder freikommen, wenn Sie festgenommen werden sollten. Die Höchstsumme für diese Kaution ist meist nach oben begenzt (z. B. 100.000 Euro).
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