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Wer ist versichert?
Als Versicherungsnehmer besteht für Sie und Ihre Familie Rechtsschutz. Darunter fallen (je nach Versicherungsgesellschaft unterschiedlich):
- Ihr Ehegatte oder der nichteheliche Lebenspartner.
- Ihre minderjährigen und unverheirateten, volljährigen Kinder ohne Altersgrenze (letztere bis sie eine berufliche Tätigkeit ausüben und dafür ein Entgelt erhalten).
Es sind aber auch Kinder mitversichert, solange für diese Kindergeld- oder Kinderfreibetragsanspruch besteht. - Die Kinder Ihrer mitversicherten Kinder.
- Ihre, die Ihres Ehegatten oder Ihres nichteheliches Lebenspartners mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden, alleinstehenden Elternteile oder nicht (mehr) erwerbstätigen Eltern.
- Singles können sich ggf. auch gegen einen Prämienabschlag besonders günstig versichern. Fragen Sie uns gerne nach entsprechenden Tarifen und Besonderheiten.
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