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Startseite private Versicherungen Sportboot-Haftpflichtversicherung

Sportboot-Haftpflichtversicherung

Auslandsdeckung

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private Versicherungen - Sportboot-Haftpflichtversicherung

Auslandsdeckung

Grundsätzlich leistet die Sportboothaftpflichtversicherung - wie die Privathaftpflichtversicherung - auf der ganzen Welt.

Derzeit besteht für das Halten und Führen von Sportbooten nur in Italien und der Schweiz eine separate
Versicherungspflicht.

Für die Einreise nach Italien benötigt der Bootsurlauber die vom Verband der Schadenversicherer und vom italienischen
Versicherungsverband herausgegebene blaue Versicherungskarte für Sportboote in Italien (in italienischer und deutscher
Sprache abgefasst), die er sich bei seinem Versicherer besorgen kann. Der Schweiz-Urlauber muß in manchen Kantonen
damit rechnen, dass er vor Ort zusätzlich eine Schweizer Sportboothaftpflichtversicherung abschließen muß. Teilweise gilt
das gleiche auch für einige Gewässer in Frankreich.

Trotz europäischer Integration ist es dienlich und hat sich häufig als sehr nützlich erwiesen, wenn man die
Versicherungsbestätigung des deutschen Haftpflichtversicherers in der Sprache des jeweiligen Landes mitführt.
Die Haftpflichtversicherer haben deshalb die "zehnsprachige Versicherungsbestätigung für Sportboote" mit den
Sprachenkombinationen für Nord-, West- und Südeuropa entwickelt, die sie ihren Versicherungsnehmern auf Wunsch
ausstellen.


 

Bootskaskoversicherung

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private Versicherungen - Sportboot-Haftpflichtversicherung

Bootskaskoversicherung

 

Abschließend sei noch die Bootskaskoversicherung erwähnt, die ähnlich wie bei der KFZ-Kasko zur Komplettierung des
Versicherungsschutzes den Schaden am eigenen Boot abdeckt.


 

Fahrerlaubnis

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Notwendige Fahrerlaubnis

Bei allen Schadenfällen, die mit einem Sportboot verursacht werden, ist als
Voraussetzung für den Versicherungsschutz natürlich das Vorhandensein der
behördlich vorgeschriebenen Fahrerlaubnis, z. B. der Motorbootführerschein, zu
erwähnen.


 

Gewässerschadenrisiko für Sportboote

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private Versicherungen - Sportboot-Haftpflichtversicherung

Gewässerschadenrisiko für Sportboote

Strenge Bestimmungen gelten im Wasserhaushaltsgesetz bei Verunreinigung von ober- oder unterirdischen Gewässern
durch einen undichten Tank.

Auch bei Schiffskollisionen läuft häufig wasserverunreinigende Flüssigkeit aus, so dass das entsprechende Gewässer
verunreinigt wird. Wenn also durch den Zusammenstoß eines Segelbootes mit einem größeren Motorboot dessen
Kraftstofftanks leck werden, dann kann der Halter des Motorbootes mit den Folgen der scharfen Haftung des
Wasserhaushaltsgesetzes rechnen.

Sofern der Segelbootfahrer die Schuld an der Kollision trägt, muss er auch mit Regreßansprüchen des Motorboothalters
rechnen. Dabei schützt wiederum der Abschluß einer Sportboothaftpflichtversicherung.


 

Sportboot-Haftpflicht

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private Versicherungen - Sportboot-Haftpflichtversicherung

Sportboot-Haftpflicht

Abgrenzung zur Privathaftpflichtversicherung, Grundlage der Haftung.

Wie Sie auf der Seite Privat-Haftpflichtversicherung nachlesen können, ist für
Haftpflichtschäden durch eigene oder fremde Ruder-, Paddelboote oder Kanus
sowie durch fremde Segelboote oder fremde Windsurfbretter die Privathaftpflichtversicherung zuständig.

In dem Moment allerdings, in dem jemand sein Ruderboot mit einem
Außenbordmotor versieht, wird - wie für jeden Halter eines "echten" Motorbootes
- der Abschluss einer speziellen Sportboothaftpflichtversicherung empfohlen. Dies
gilt auch für die Halter von eigenen Segelbooten und eigenen Windsurfbrettern.

Da für die jeweiligen Wasserstraßen, Seen und Flüsse besondere Befahrungsvorschriften gelten und ein Verstoß dagegen
nach § 823 BGB geahndet wird, haftet der Bootsführer in unbegrenzter Höhe
.


 

Vorsicht beim Anmieten

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private Versicherungen - Sportboot-Haftpflichtversicherung

Vorsicht beim Anmieten

Sofern Sie sich allerdings ein Motorboot oder ein Segelboot mit Motor anmieten, besteht kein Schutz durch die
Privathaftpflichtversicherung. Um nicht selbst zur Kasse gebeten zu werden, sollte sich der Mieter vom Vermieter
bestätigen lassen, dass dieser eine Sportboothaftpflichtversicherung abgeschlossen hat, durch welche die persönliche
gesetzliche Haftpflicht des jeweiligen Führers mitversichert ist.

 

was ist versichert?

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private Versicherungen - Sportboot-Haftpflichtversicherung

Wer oder was ist versichert?

Die Sportboothaftpflichtversicherung versichert die gesetzliche Haftpflicht des
Versicherungsnehmers aus Halten, Besitz und Gebrauch von
Wassersportfahrzeugen. Sie dürfen ausschließlich zu privaten Zwecken verwendet
werden und müssen ihren Standort im Inland haben.

Versicherungsschutz genießen neben dem verantwortlichen Führer - das kann
auch ein anderer als der Versicherungsnehmer sein - sowie die sonst zur
Bedienung des Wasserfahrzeuges berechtigten Personen.


 

Wasserskiläufer und Segelregatten

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private Versicherungen - Sportboot-Haftpflichtversicherung

Ziehen von Wasserskiläufern und Segelregatten

Besondere Gefahrensituationen entstehen beim allseits beliebten
Wasserskifahren. Die Sportboothaftpflichtversicherung erfasst die
gesetzliche Haftpflicht des Bootsführers aus dem Ziehen von Wasserskiläufern.
Der Läufer selbst benötigt allerdings eine eigene Privathaftpflichtversicherung,
um bei von ihm verursachte Schäden Versicherungsschutz zu genießen.

Sofern es sich nicht um Rennveranstaltungen mit Motorbooten handelt, werden
Haftpflichtschäden aus der Teilnahme an Segelregatten im Rahmen der
Sportboothaftpflichtversicherung ersetzt.

 
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