private Versicherungen
Sportboot-Haftpflichtversicherung
Auslandsdeckung
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Auslandsdeckung
Grundsätzlich leistet die Sportboothaftpflichtversicherung - wie die Privathaftpflichtversicherung - auf der ganzen Welt.
Derzeit besteht für das Halten und Führen von Sportbooten nur in Italien und der Schweiz eine separate
Versicherungspflicht.
Für die Einreise nach Italien benötigt der Bootsurlauber die vom Verband der Schadenversicherer und vom italienischen
Versicherungsverband herausgegebene blaue Versicherungskarte für Sportboote in Italien (in italienischer und deutscher
Sprache abgefasst), die er sich bei seinem Versicherer besorgen kann. Der Schweiz-Urlauber muß in manchen Kantonen
damit rechnen, dass er vor Ort zusätzlich eine Schweizer Sportboothaftpflichtversicherung abschließen muß. Teilweise gilt
das gleiche auch für einige Gewässer in Frankreich.
Trotz europäischer Integration ist es dienlich und hat sich häufig als sehr nützlich erwiesen, wenn man die
Versicherungsbestätigung des deutschen Haftpflichtversicherers in der Sprache des jeweiligen Landes mitführt.
Die Haftpflichtversicherer haben deshalb die "zehnsprachige Versicherungsbestätigung für Sportboote" mit den
Sprachenkombinationen für Nord-, West- und Südeuropa entwickelt, die sie ihren Versicherungsnehmern auf Wunsch
ausstellen.


