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Startseite private Versicherungen Sportboot-Haftpflichtversicherung Gewässerschadenrisiko für Sportboote

Gewässerschadenrisiko für Sportboote

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private Versicherungen - Sportboot-Haftpflichtversicherung
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Gewässerschadenrisiko für Sportboote

Strenge Bestimmungen gelten im Wasserhaushaltsgesetz bei Verunreinigung von ober- oder unterirdischen Gewässern
durch einen undichten Tank.

Auch bei Schiffskollisionen läuft häufig wasserverunreinigende Flüssigkeit aus, so dass das entsprechende Gewässer
verunreinigt wird. Wenn also durch den Zusammenstoß eines Segelbootes mit einem größeren Motorboot dessen
Kraftstofftanks leck werden, dann kann der Halter des Motorbootes mit den Folgen der scharfen Haftung des
Wasserhaushaltsgesetzes rechnen.

Sofern der Segelbootfahrer die Schuld an der Kollision trägt, muss er auch mit Regreßansprüchen des Motorboothalters
rechnen. Dabei schützt wiederum der Abschluß einer Sportboothaftpflichtversicherung.




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