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Sportboot-Haftpflichtversicherung
Sportboot-Haftpflicht
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Sportboot-Haftpflicht
Abgrenzung zur Privathaftpflichtversicherung, Grundlage der Haftung.

Wie Sie auf der Seite Privat-Haftpflichtversicherung nachlesen können, ist für
Haftpflichtschäden durch eigene oder fremde Ruder-, Paddelboote oder Kanus
sowie durch fremde Segelboote oder fremde Windsurfbretter die Privathaftpflichtversicherung zuständig.
In dem Moment allerdings, in dem jemand sein Ruderboot mit einem
Außenbordmotor versieht, wird - wie für jeden Halter eines "echten" Motorbootes
- der Abschluss einer speziellen Sportboothaftpflichtversicherung empfohlen. Dies
gilt auch für die Halter von eigenen Segelbooten und eigenen Windsurfbrettern.
Da für die jeweiligen Wasserstraßen, Seen und Flüsse besondere Befahrungsvorschriften gelten und ein Verstoß dagegen
nach § 823 BGB geahndet wird, haftet der Bootsführer in unbegrenzter Höhe.


