Haftpflicht
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Ziehen von Wasserskiläufern und Segelregatten

Besondere Gefahrensituationen entstehen beim allseits beliebten
Wasserskifahren. Die Sportboothaftpflichtversicherung erfasst die
gesetzliche Haftpflicht des Bootsführers aus dem Ziehen von Wasserskiläufern.
Der Läufer selbst benötigt allerdings eine eigene Privathaftpflichtversicherung,
um bei von ihm verursachte Schäden Versicherungsschutz zu genießen.
Sofern es sich nicht um Rennveranstaltungen mit Motorbooten handelt, werden
Haftpflichtschäden aus der Teilnahme an Segelregatten im Rahmen der
Sportboothaftpflichtversicherung ersetzt.
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