Haftpflicht
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Tierhalter-Haftpflicht
Die Haftungsgrundlage

Der Halter von Tieren haftet bereits dann, wenn durch das bloße tierische
Verhalten ein Schaden verursacht wurde (sog. "Gefährdungshaftung").
Allerdings lässt der Gesetzgeber eine Ausnahme zu. Wird der Schaden nämlich
durch ein Haustier verursacht, das aus beruflichen Gründen gehalten wird oder das
für den Unterhalt des Tierhalters bestimmt ist, haftet der Halter dann nicht, wenn
er nachweisen kann, dass er sein Tier stets sorgfältig beaufsichtigt hat und ihn
daher kein Verschulden trifft.
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