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Startseite private Versicherungen Tierversicherung

Tierversicherung

Haftungsgrundlage Tierhalter

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private Versicherungen - Tierversicherung

Tierhalter-Haftpflicht


Die Haftungsgrundlage

Der Halter von Tieren haftet bereits dann, wenn durch das bloße tierische
Verhalten ein Schaden verursacht wurde (sog. "Gefährdungshaftung").

Allerdings lässt der Gesetzgeber eine Ausnahme zu. Wird der Schaden nämlich
durch ein Haustier verursacht, das aus beruflichen Gründen gehalten wird oder das
für den Unterhalt des Tierhalters bestimmt ist, haftet der Halter dann nicht, wenn
er nachweisen kann, dass er sein Tier stets sorgfältig beaufsichtigt hat und ihn
daher kein Verschulden trifft.


 

Tiere welche Versicherung?

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private Versicherungen - Tierversicherung

Welche Tiere fallen unter welche Versicherung?

Hunde, Pferde, Ponys und Esel

Für diese Gruppe ist eine besondere Tierhalterhaftpflichtversicherung erforderlich.

Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Kaninchen, Tauben und Hühner

Wenn diese Tiere zu landwirtschaftlichen oder gewerblichen Zwecken gehalten
werden, ist ebenfalls eine prämienpflichtige Versicherung erforderlich. Ist dies nicht
der Fall, so fallen diese Tiere in den Deckungsbereich der
Privathaftpflichtversicherung.

Ebenfalls in die Privathaftpflichtversicherung fällt die folgende Tiergruppe:

Katzen, Kanarienvögel, Wellensittiche, Papageien, Meerschweinchen und ähnliche im Haushalt gehaltene
Tiere.

Sollten Sie eine Tierart in keiner der drei erwähnten Gruppen wiederfinden, klärt Ihr Versicherungsmakler, in welche
Versicherungsart selbige einzuordnen ist. Gute Versicherer schließen gewisse Tiere auch prämienfrei oder gegen Zuschlag
in die Privathaftpflichtversicherung mit ein.

 

Tierhalterhaftpflichtversicherung

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private Versicherungen - Tierversicherung

Die Tierhalterhaftpflichtversicherung

Auch für den oben genannten Tatbestand gibt es eine Haftpflichtversicherung. Die Versicherer versichern jedoch nach einem System, welches denen von Zoologen nachempfunden wurde. Sie unterscheiden zwischen Haustieren, gezähmten Tieren und wilden Tieren.

Zu den Haustieren gehören die zahmen Tierarten, die vom Menschen in seinem Bereich gehalten werden:

  • Hunde, Pferde, Ponys und Esel;
  • Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Kaninchen, Tauben und Hühner;
  • Katzen, Kanarienvögel, Wellensittiche, Papageien, Meerschweinchen und ähnliche im Haushalt gehaltene Tiere.

Zu den gezähmten wie den wilden Tierarten gehören beispielsweise die im Winter durch ständige Fütterung an den Menschen gewöhnte Rehe, Affen und Bienen.


 
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