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Wogegen ist Ihr Gebäude versichert?

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private Versicherungen - Wohngebäudeversicherung
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Wogegen ist Ihr Gebäude versichert?

Der Versicherer versichert - soweit mit Ihnen vereinbart - gegen Schäden durch

  • Feuer
    Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Absturz von bemannten Flugkörpern (z.B. Flugzeugen, deren Teile oder Ladung) sowie Folgeschäden durch Rauch, Ruß und Löscharbeiten. Auch Brandschäden, die durch Kurzschluss infolge Unwetter oder auch auslaufendes Leitungswasser hervorgerufen werden.
    Meist beitragsfrei mitversichert: Der Gebäude-Rohbau bis zur bezugsfertigen Herstellung (längstens 12 Monate).
  • Leitungswasser
    Schäden durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser, auch aus allen mit dem Rohrsystem verbundenen Einrichtungen (z.B. Wasch- und Geschirrspülmaschinen) oder Zulieferungs-Schläuchen der Wasserversorgung; Schäden durch Überlaufen oder Wasserdampf.
    Bruch- und Frostschäden an Rohrleitungen im Gebäude; auch Schäden an Zuleitungs- und Heizungsrohren außerhalb des Gebäudes, aber innerhalb des Versicherungsgrundstücks.
    Frostschäden an Badeeinrichtungen, Waschbecken, Spülklosetts, Wasserhähnen und Wassermessern (Wasserverbrauchs-Anzeigern), an Heizkörpern, Heizkesseln, Boilern und Durchlauferhitzern im Gebäude.
  • Sturm und Hagel
    Schäden, die ein Sturm (mindestens Windstärke 8) oder Hagelschauer an Ihrem Gebäude und dessen Scheiben und Fenstern (mit Ausnahme von Laden- bzw. Schaufensterscheiben) anrichtet.
    Schäden durch Bäume oder sonstige Gegenstände, die der Sturm auf das versicherte Gebäude wirft. Hagelschäden am Gebäude sowie an Scheiben und Fenstern. Weiterhin Schäden, die eindringende Niederschläge anrichten, wenn der Sturm oder der Hagelschlag das Dach abgedeckt, Fensterscheiben eingedrückt oder zerbrochen hat.

Es empfiehlt sich übrigens, die sogenannten Elementarschadens-Risiken von Anfang an in Ihre Wohngebäudeversicherung einzuschließen, um vor folgenden Schäden ausreichend geschützt zu sein:

  • Überschwemmung,
  • Erdbeben, Erdsenkungen,
  • Schneedruck und Lawinen.

Je nach Versicherer und dessen Deckungskonzept für Wohngebäudeversicherung können Sie in den Versicherungsschutz weitere Positionen einbeziehen, die entweder grundsätzlich eingeschlossen sind oder nur gegen Mehrbeitrag mitversichert werden können:

  • Überspannungsschäden durch Blitz ("Gewitterinduktion"),
  • Mietausfall (Wohnraum),
  • Mietausfall für gewerblich genutzte Gebäude,
  • Aufräumungs-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten,
  • Armaturen (sonstige Bruchschäden),
  • Ableitungsrohre auf dem Versicherungsgrundstück,
  • Schäden an und durch Fußbodenheizungen,
  • Mehrkosten für behördliche Auflagen,
  • Anprall / Absturz unbemannter Flugkörper,
  • Feuernutzwärmeschäden,
  • Gebäudebeschädigungen an Mehrfamilienhäusern aufgrund eines Einbruchdiebstahls,
  • Grundstücksbestandteile und weiteres Zubehör,
  • Nebengebäude bis 10 qm,
  • Außenverkleidungen,
  • Zuleitungsrohre auf dem Versicherungsgrundstück, die nicht der Versorgung versicherter Gebäude/Anlagen dienen,
  • Zuleitungsrohre außerhalb des Versicherungsgrundstücks,
  • Ableitungsrohre außerhalb des Versicherungsgrundstücks,
  • Dekontaminationskosten,
  • Wasser aus Aquarien, Wasserbetten,
  • Vorsorge bei Um-/ Anbauten bis zur nächsten Fälligkeit.


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