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Vorsorge

Persönliche Vorsorge

Die vier Bausteine Ihrer persönlichen Vorsorge!

Die persönliche Vorsorge für alle privaten und geschäftlichen Bereiche des Lebens!

Wichtig ist die Verknüpfung der einzelnen Vorsorgebereiche untereinander. So kann Ihre Altersversorgung und die finanzielle Sicherheit Ihrer Familie in Gefahr geraten, wenn Sie nicht gleichzeitig gegen Invalidität vorbeugen. Und sollten Sie ärztliche Hilfe benötigen, ist der beste Arzt und die teure Spezialklinik gut genug, um Sie schnell wieder auf die Beine zu bringen.

Nutzen Sie unseren Service zu Ihrem Vorteil und informieren sich umfassend:
Altersvorsorge
private Krankenvers.
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Altersvorsorge
Invalidität, Verlust der Arbeitskraft
Hinterbliebenenschutz, Witwenrente, Waisenrente
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- private Krankenvers.
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- Dienstunfähigkeitsvers
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- Risikolebensvers.
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- Lebensversicherung
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Lassen Sie sich durch uns beraten:







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BU-Schutz für Hausfrauen

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Berufsunfähigkeitsversicherung

BU-Schutz für Hausfrauen

Die größte "Berufsgruppe" in unserem Land hat auch den schlechtesten BU-Schutz: die vielen Hausfrauen und Hausmänner, die im Verborgenen mehr oder weniger still ihrer Tätigkeit nachkommen.

Aber auch sie können berufsunfähig werden und haben daher entsprechende Versicherungsmöglichkeiten. Naturgemäß ist es schwierig, dieses Berufsbild klar zu umreissen. Gelegentlich werden die Anforderungen an eine Ausbildung in Hauswirtschaftslehre als Maßstab zugrunde gelegt. Nach Rücksprache mit dem Versicherer kann es auch gelingen, seinen bisherigen Beruf als Grundlage durchzusetzen.

 

Alterseinkünftegesetz I. 5.

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Finanzielle Vorsorge

Alterseinkünftegesetz  I. 5.

Die Mitnahmemöglichkeit von Betriebsrentenanwartschaften bei einem Arbeitgeberwechsel wird verbessert. Wenn zwischen den Beteiligten Einvernehmen besteht, ist künftig die Mitnahme einer Anwartschaft problemlos möglich. 

 

BU-Schutz für Schüler, Studenten und Auszubildende

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Berufsunfähigkeitsversicherung

BU-Schutz für Schüler, Studenten und Auszubildende

Da sich bei dieser Personengruppe die berufliche Qualifikation erst mit zunehmender Ausbildung herausstellt, wird die BU-Versicherung oft so vereinbart, dass der Schutz in den ersten Semestern oder Ausbildungsjahren nur für Erwerbsunfähigkeit gilt (wenn der Versicherte in keinem Beruf mehr arbeiten kann). Erst am Ende der Ausbildung, im letzten Lehrjahr oder den letzten beiden Semestern wird der angestrebte Beruf als Bezug für eine Berufsunfähigkeit herangezogen.

Auch wenn sich die Sachlage auf den ersten Blick ungünstig darstellt, sollten Studenten und Auszubildende umgehend eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen.

Denn wenn sie nicht schon vor ihrem Studium oder ihrer Ausbildung längere Zeit berufstätig waren, können sie vom Rentenversicherungsträger keine Gelder erwarten. Später sollte die Rentenhöhe an das erzielte Einkommen angepasst werden.

Eine besondere Form der Erwerbsunfähigkeitsversicherung wird über 18-jährigen angeboten. Es handelt sich um eine reine EU-Versicherung, die mit einem späteren Umtauschrecht in eine BU-Versicherung ausgestattet wird. Das Besondere dabei ist, dass die Versicherer dann häufig keine neue Gesundheitsprüfung mehr verlangen.

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Alterseinkünftegesetz I. 4. b)

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Finanzielle Vorsorge

Alterseinkünftegesetz  I. 4. b)

Im Bereich der privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge (Riester-Rente) gibt es Vereinfachungen für den Steuerpflichtigen und Anbieter:

  • Das Anrechnungsverfahren wird vereinfacht, indem ein Dauerzulageantrag eingeführt wird.
  • Die zentrale Stelle wird befugt, die beitragspflichtigen Einnahmen der Steuerpflichtigen beim Rentenversicherungsträger selbst zu erfragen. Damit werden entsprechende Angaben des Steuerpflichtigen in seinem Zulageantrag entbehrlich.
  • Es wird ein einheitlicher Sockelbetrag eingeführt.
  • Die Anzahl der Zertifizierungskriterien wird von 11 auf 5 Kriterien verkürzt.
  • Die Teilkapitalauszahlung als Einmalauszahlung in Höhe von 30 % des Kapitals gesetzlich zugelassen.
  • Der Anbieter wird verpflichtet, dem Vertragspartner vor Vertragsabschluß die effektive Gesamtrendite des Produktes zu nennen.
  • Für die staatlich geförderte Riester-Rente werden ab 2006 einheitliche Tarife für Männer und Freuen vorgeschrieben (Unisex-Tarif). Das gilt allerdings nur für neu abgeschlossene Rentenverträge.
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BU-Schutz für Beamte

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Berufsunfähigkeitsversicherung

BU-Schutz für Beamte

Um für Beamten das Berufsunfähigkeitsrisiko abzusichern, bieten viele Gesellschaften so genannte "Dienstunfähigkeitsklauseln" an. Damit wird vereinbart, dass der Beamte die BU-Rente erhält, wenn er wegen Dienstunfähigkeit in den vorzeitigen Ruhestand geschickt wird. Das erspart allen Beteiligten viel Papierkram, weil der Kunde dem Versicherer nicht mehr detailliert nachzuweisen braucht, welche einzelnen Tätigkeiten er in seinem Beruf nicht mehr oder nur noch zu max. 50% ausüben kann.

Allerdings wird nach einiger Zeit von manchem Unternehmen geprüft, ob der Beamte theoretisch noch anderweitig beschäftigt werden könnte. So ist es einem Streifenpolizisten theoretisch möglich, seinen Dienst vielleicht im Innendienst zu verrichten. Wenn das festgestellt wird, zahlen die Gesellschaften keine Rente mehr - auch dann nicht, wenn der Frühpensionierte eine solche Tätigkeit gar nicht ausüben kann, weil keine solche Stelle angeboten wird.

Besonders Polizisten und Feuerwehrleute sollten deshalb Dienstunfähigkeitsklauseln vereinbaren, die genau auf ihre Tätigkeit abheben und ihnen eine dauerhafte Berufsunfähigkeitsrente garantieren.

 
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