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Vorsorge

Persönliche Vorsorge

Die vier Bausteine Ihrer persönlichen Vorsorge!

Die persönliche Vorsorge für alle privaten und geschäftlichen Bereiche des Lebens!

Wichtig ist die Verknüpfung der einzelnen Vorsorgebereiche untereinander. So kann Ihre Altersversorgung und die finanzielle Sicherheit Ihrer Familie in Gefahr geraten, wenn Sie nicht gleichzeitig gegen Invalidität vorbeugen. Und sollten Sie ärztliche Hilfe benötigen, ist der beste Arzt und die teure Spezialklinik gut genug, um Sie schnell wieder auf die Beine zu bringen.

Nutzen Sie unseren Service zu Ihrem Vorteil und informieren sich umfassend:
Altersvorsorge
private Krankenvers.
Invalidität
Hinterbliebenenschutz
Altersvorsorge
Invalidität, Verlust der Arbeitskraft
Hinterbliebenenschutz, Witwenrente, Waisenrente
- betriebliche Altersvers.
- private Rentenvers.
- Riester-Rente
- Rürup-Rente
- Lebensvers.
- Britische Lebensvers.
- fondsgebundene LV
- Ruhestandsplanung
- private Krankenvers.
- Krankenzusatzvers.
- Pflegezusatzvers.
- Auslandskrankenvers.
- Unfallversicherung
- Gruppenunfallvers.
- Dread-Disease-Vers.
- Dienstunfähigkeitsvers
- Grundfähigkeitsvers.

- Risikolebensvers.
- Sterbegeldvers.
- Lebensversicherung
- fondsgebundene LV

Lassen Sie sich durch uns beraten:







Quellenangabe Bilder:
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© Myrlys Stockdale - Fotolia.com Myrlys Stockdale - Fotolia.com
© Andrzej Tokarski - Fotolia.com Andrzej Tokarski - Fotolia.com

Altersvorsorge

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Finanzielle Vorsorge

Altersvorsorge

Unabhängig von Ihrer bisherigen beruflichen Tätigkeit treten Sie in den dritten Lebensabschnitt. Dieser neuen Herausforderung sollte planvoll begegnet werden. Wie ein Unternehmer muß jetzt Bilanz gezogen werden, um die Jahre, die jetzt vor Ihnen liegen, finanziell erfolgreich zu meistern.

Dabei kommt der Beschäftigung mit "Finanzen" und "Vermögen" eine besondere Bedeutung zu. Ausgaben müssen kontrolliert und die Einnahmen geplant werden. (Download: "Vermögensbilanz" und "Einnahmen/Ausgabenplan")

Wir unterstützen Sie dabei und beachten folgende Zielsetzungen:

 

  • Versorgung des Haushalts mit ausreichenden Einnahmen
  • realer Vermögenserhalt
  • Vermeidung kurzfristiger Liquiditätsengpässe
  • langfristige Planung durch aktive Reservepolitik
  • Unterstützung durch eine vertrauenswürdige und kompetente Stellvertretung

Die Ausgangslage

In welchem Umfang die Schwerpunkte Ausgabendeckung und Vermögenserhalt in Einklang gebracht werden können, kann nur ein Überblick erbringen.

Um ein gewünschtes monatliches Einkommen zu erzielen, muß auf der Einnahmenseite neben festen Bezügen (Rente, Pension etc.) eine entsprechende "netto"-Rendite (d.h. nach Gebühren, nach Steuern und nach Inflation) Ihrer Kapitalanlagen erwirtschaftet werden.


Liquidität sichern

Es sollte stets genug Geld auf dem Konto sein, um Liquiditätsengpässe zu vermeiden. Damit Sie dieses Ziel erreichen, sind Form und Regelmäßigkeit von Einnahmen zu planen und Vorsorge für unvorhersehbare Ereignisse (Heizungsschäden, schwere Krankheit) zu treffen.

Naturgemäß ist eine feste Rente besser planbar als Einkünfte aus Aktienvermögen. Daher sind sehr genaue Kenntnisse der unterschiedlichen Anlageinstrumente erforderlich.


Über eine kurzfristige Liquiditätsplanung hinaus ist auch eine langfristige Reserveplanung erforderlich. Neben den bereits genannten Kosten bei Schäden oder Krankheit, können auch freudige Ereignisse wie Heirat oder Geburt bei Kindern oder Enkel unvorhersehbaren Liquiditätsbedarf auslösen. Vielleicht ist es auch die finanzielle Unterstützung bei Hauskauf oder Existenzgründung.

Welchen Bedarf Sie haben werden, ist auch vom besten Finanzchef nicht planbar. Jedoch hat die Erfahrung gezeigt, dass ein Betrag von 20.000 Euro als "eiserne Reserve" die gröbsten Unbilligkeiten verhindert.


Zugriff auf Konten sicherstellen

Der Stellvertreter sollte im Notfall die Rolle der Person übernehmen können, die sich um die Finanzen gekümmert hat. Es kann den "Finanzvorstand" ein Unfall oder eine Krankheit treffen. Manchmal ist es aber auch das fortgeschrittene Alter, das die Kontrolle über die Finanzen erschwert. Die Anlageformen ändern sich ebenso, wie es auch die Steueresetze tun.

Und falls ein Todesfall den Familienmanager ereilt, sollte alles geregelt und die Familie finanziell abgesichert sein.

Weisen Sie Ihren Stellvertreter rechtzeitig ein. Sie können somit seine Fähigkeiten beurteilen und ggf. auch als Testamentsvollstrecker zu Lebzeiten einbezogen werden. Diese Person kann, abhängig von der zu verwaltenden Größe, auch der Steuerberater oder Rechtsanwalt sein, zu dem ohnehin ein besonderes Vertrauensverhältnis besteht.

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Am 1. Januar 2005 trat, von der Öffentlichkeit fast unbemerkt, das "Rentenversicherungs-Nachhaltigkeitsgesetz" in Kraft.

Die Rentenreform 2004 besteht aus zwei Bestandteilen: zum einem aus dem "Rentenversicherungs-Nachhaltigkeitsgesetz", das die Rentenleistungen kürzt; zum anderen aus dem "Alterseinkünftegesetz", das die künftige Besteuerung der Renten regelt.

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Das RV-Nachhaltigkeitsgesetz soll die Finanzierungsfähigkeit der Rentenversicherung langfristig sichern. Deshalb enthält das Gesetz ausschließlich Leistungsverschlechterungen. Diese machen es noch mehr als bislang notwendig, dass die gesetzliche Rentenversicherung durch zusätzliche Vorsorge ergänzt wird.

Deutschland ist mittlerweile zum Land der Reformen geworden, weil Politiker endlich akzeptiert haben, dass die sozialen Sicherungssysteme vor dem Aus stehen. Und unbeachtet von Wahlterminen, die notwendige Einschnitte bisher verhindert haben, sind sie jetzt in der Pflicht, die Bereiche "Gesundheit" und "Soziales" so zu kürzen, dass die Sozialversicherungssysteme wieder finanzierbar werden.

Die Altersgrenze für den frühestmöglichen Rentenbeginn bei der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit wird ab 2006 in mehreren Schritten von derzeit 60 auf 63 Jahre angehoben. Und keiner kann seriös verneinen, ob die Lebens-Arbeitszeit bei steigender Lebenserwartung noch weiter angehoben werden muß.

Daher sollte Jeder aus der Altersgruppe "50+" gerade jetzt eine Vorsorgeanalyse vornehmen, so lange noch Zeit ist.


  • Vermögens- und Einkommensermittlung
  • langfristige Liquditätsplanung
  • Steueroptimierung
  • persönliche Risikoermittlung:
    • Gefährdung von Sach- und Vermögenswerten
    • Absicherung bei Krankheit und Pflege
    • Dienstleistungen bei altersbedingter Gebrechlichkeit
  • Vermögensübertragung:
    • Schenkungs- u. Erbschaftssteuer sparen
    • Nachlassregelung / Testamentgestaltung
    • Bestattungsvorsorge
  • ggf. Unternehmensnachfolge
 

Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit

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Berufsunfähigkeitsversicherung

Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit

Nachfolgend die Änderungen der gesetzlichen Leistungen bei Erwerbs- und Berufsunfähigkeit. Ab dem 1. Januar 2001 gilt:

Die bisherige Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente wird durch eine zweistufige, als "voll" und "halb" bezeichnete Erwerbsminderungsrente ersetzt.

Verbleibende tägliche Erwerbsmöglichkeit unter den Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes Erwerbsminderung Rentenanspruch
6 Stunden und länger keine Erwerbsminderung keine Rente
zwischen 3 und bis zu 6 Stunden teilweise Erwerbsminderung halbe Rente
unter 3 Stunden volle Erwerbsminderung volle Rente
 

Finanzplanung

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Finanzielle Vorsorge

Finanzplanung


Zur Vorbereitung auf die Finanzplanung im Ruhestand sind einige Unterlagen erforderlich. Dabei ist es wichtig, sich einen Überblick über die zukünftigen Einnahmen und Ausgaben zu verschaffen.

Nur so sind Sie in der Lage, die Höhe Ihres Einkommensbedarfs zu planen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen.

Folgende Unterlagen werden benötigt:

Sie können sich auch ein PDF-Formular "Vermögensunterlagen" herunterladen.

  1. Kontoauszüge, um die Kontobewegungen zu erkennen
  2. Ihre Steuererklärungen der vergangenen Jahre
  3. Rentenauskunft zur gesetzlichen Rente von der "BfA, Berlin" bzw. "LVA"
  4. Arbeitsvertrag, Versorgungszusage
  5. Versicherungspolicen, Rückkaufswerte
  6. Immobilienaufstellung, Betriebskostenabrechnungen
  7. Depotauszüge Ihrer Investments, Kontoauszüge / -salden
  8. Unterlagen zu Steuersparmodellen (geschlossene Fonds etc.)
  9. Bei Firmen: Betriebswirtschaftliche Auswertungen, Bilanzen
  10. Aufstellung der Vermögenswerte: "Vermögensbilanz"
  11. Zusammenstellung aller Kosten und Einnahmen: "Einnahmen/Ausgabenplan"
  12. Aufstellung möglicher Erbschaften
  13. Verträge, die Einfluss auf Ihre Finanzplanung haben, z.B. Eheverträge, mögliche Scheidungsunterlagen etc.

Auch wenn es etwas Zeit beansprucht, diese Unterlagen zusammen zu stellen, so ist diese Zeit ihr "Geld wert". Denn sorgfältige Vorbereitung führt zu einer besseren Einkommens-Situation in einer Zeit, in der Sie Ihre Einnahmen ohne direkte Gegenleistung (z.B. Arbeit) bestreiten möchten.

Die Unterlagen geben Aufschluss über regelmäßige Ausgaben und die Steuerunterlagen zeigen die Einkunftsarten (z. B. Vermietung und Kapitalerträge). Alle Einzelpositionen fügen sich als jeweiliges Puzzleteil zu einem gesamten Bild Ihrer Vermögenssituation zusammen.
Nachdem Klarheit über die zukünftigen Einnahmen und Ausgaben besteht, müssen die vorhandenen Vermögenswerte analysiert werden. Für eine Zukunftsplanung müssen Inflation und Zinssätze ebenso einfliessen, wie die Restlebenserwartung und Steuerlast.

Unser Ziel ist es, Ihnen einen möglichst objektiven Überblick über Ihre Versorgungssituation in der Zukunft zu verschaffen - ohne die Zahlen "schön-zu-rechnen" und somit von zu objektiven Grundlagen auszugehen.

 

Berufsunfähigkeitsversicherung

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Berufsunfähigkeitsversicherung

Berufsunfähigkeitsversicherung

Jeder Vierte wird im Laufe des Berufslebens berufsunfähig

 

Jeder Vierte muss seinen Beruf durch Krankheit oder einen Unfall vorzeitig aufgeben.
Die gesetzliche Absicherung ist mager, denn diese beträgt selbst im Idealfall nur etwa ein Drittel des letzten Bruttoeinkommens. Im Schnitt werden von einem Bruttoeinkommen aber ca. 60 % benötigt, um alle regelmäßigen Kosten wie Miete, Finanzierungs- bzw. Darlehensraten, Strom oder Auto zu bestreiten.

Um die Einkommensverluste bei Unfall, Krankheit oder Tod ausgleichen zu können, sollten Sie deshalb dringend mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung privat vorsorgen - das empfiehlt auch die Stiftung Warentest immer wieder mit Nachdruck.

Sollten Sie zusätzlich einen konkreten Vorschlag wünschen, dann wählen Sie bitte unseren Button "Anfrageformular".

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in Ihrem Beruf arbeiten können.

Wichtig:
Wählen Sie einen Versicherer mit TOP-Leistungen. Auch die Verbindung mit einer Rentenversicherung ist notwendig, weil dann im Fall der Berufsunfähigkeit auch die Beiträge zur Ruhestandsplanung Altersvorsorge gesichert sind. Wenn Sie Hinterbliebene, Geschäfts- oder Lebenspartner im Todesfall absichern wollen, ist eine Risikoversicherung erforderlich.

In einem persönlichen Beratungsgespräch prüfen wir gemeinsam mit Ihnen, welche Variante für Sie am sinnvollsten ist.

Für einen Vorschlag nutzen Sie ganz einfach unser "Online-Anfrageformular".


Neue Regelungen

Das allein ist schlimm genug. Seit neuestem aber kann Ihre Zukunft dann auch finanziell in einem Desaster enden.

Seit dem 01.01.2001 entfällt der gesetzliche Schutz bei Berufsunfähigkeit für alle nach dem 01.01.1961 Geborenen!

Langsam kommt die Nachricht an: Der Staat schützt seine Bürger im Falle einer Berufsunfähigkeit ("BU") nur gering oder sogar überhaupt nicht mehr.

Wer gar nicht mehr zu arbeiten vermag, erhält zwar etwas Geld, aber nicht genug, um von dieser Erwerbsunfähigkeitsrente leben zu können. Dies gilt natürlich erst recht für seine Familie.

Jeder, der nicht am Hungertuch nagen will, wenn er bereits in jungen Jahren seine Arbeitskraft verliert, muss also zwangsläufig selber vorsorgen.

Dies alles betrifft Sie nicht? Vorsicht, die Statistiken sprechen eine andere Sprache. Wussten Sie,

  • dass jeder 5. Angestellte und jeder 4. Arbeiter vorzeitig aus seinem Berufsleben aussteigen muss, weil Körper oder Seele nicht mehr mitspielen,
  • dass nicht Unfälle, sondern Krankheiten die häufigste Ursache für eine Berufsunfähigkeit sind?

Deren Spektrum ist vielfältig:

  • Herz-Kreislauf-Probleme (12%),
  • Beschwerden mit Rücken, Knochen und Gelenken (28%),
  • Depressionen, Nervenleiden (21%),
  • Krebs, Tumore (10%),
  • Unfälle und Verletzungen (10%) sowie
  • Sonstiges, z. B. Allergien (19%).

Wie Sie sehen, sind Unfälle und Verletzungen mit 10% nur sehr selten ausschlaggebend für schwindende Arbeitskraft. Eine private Unfallversicherung schützt deshalb oft nicht vor dem finanziellen Absturz durch Berufsunfähigkeit. Sie kommt allenfalls infrage, wenn der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) nicht möglich ist.

Viele denken: Es trifft nur die anderen. Das ist sehr riskant und leichtsinnig. Vor allem, wenn man die Verantwortung für eine Familie trägt.

Bitte bedenken Sie: Im Fall des Falles ändert sich Ihr Leben radikal:

  • Sie können Ihren Beruf nicht mehr ausüben!
  • Krankheitssymptome bringen Zusatzkosten mit sich!
  • Ihnen steht ein geringeres Einkommen zur Verfügung, denn der Staat bietet nur eine Basisabsicherung!
 

Ergänzende Altersvorsorge

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Finanzielle Vorsorge

Ergänzende Altersvorsorge gewinnt an Bedeutung

Daher ist ergänzende Altersvorsorge wichtig und gewinnt zunehmend an Bedeutung. Neben der gesetzlichen Rente bzw. Pension sowie der Basis-Rente (auch "Rürup-Rente"), der so genannten "ersten Schicht", sollte die Altersvorsorge deshalb auf zwei weiteren Schichten ruhen: der betrieblichen und der privaten Vorsorge sowie der "Riester-Rente (zweite Schicht). Als dritte Schicht dienen Kapitalanlageprodukte wie die klassische Lebensversicherung, die Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht, Fonds / Aktien und Immobilienbesitz.

Die drei Schichten oder Ebenen unterscheiden sich im wesentlichen durch ihre unterschiedliche steuerliche Behandlung.


Betriebliche Vorsorge

Zur betrieblichen Vorsorge gehören fünf gesetzlich genau vorgeschriebene Anlageformen oder auch "Durchführungswege". Sie wird ganz oder teilweise vom Arbeitgeber finanziert und oft vom Staat gefördert, beispielsweise durch Steuervergünstigungen. In vielen Fällen muss der Mitarbeiter eigene Beiträge leisten. Je nach Position ist es auch üblich, Teile des Gehalts nicht sofort auszuzahlen, sondern stattdessen in die betriebliche Altersversorgung einzuzahlen.

Private Vorsorge

Zur privaten Vorsorge gehörten alle anderen Geldanlagen, wobei in Deutschland die Kapitallebensversicherung und das Eigenheim das größte Gewicht haben. Nach dem Alterseinkünftegesetz 2004 sind die Erträge der Kapitallebensversicherung und der Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht grundsätzlich voll zu versteuern und macht diese Anlageform für die Altersversorgung kaum noch interessant. Hier kommen die bereits genannten "drei-Schichten" der Altersversorgung zum Tragen und werden im weiteren entsprechend behandelt.

"Private" Vorsorge ist allerdings oft nicht völlig privat: So werden etwa die weit verbreiteten vermögenswirksamen Leistungen (VL) in vielen Branchen zum Teil vom Arbeitgeber finanziert und bis zu bestimmten Einkommensgrenzen vom Staat durch Zulagen gefördert.

Da die gesetzliche Rente lange Zeit den Lebensstandard sichern sollte, steuert sie heute im Schnitt 80 Prozent zum Einkommen eines Rentners bei, bei vielen Rentnern sicherlich an die 100 Prozent. Durchschnittlich 15 Prozent kommen aus privater Vorsorge und nur 5 Prozent aus der betrieblichen.

In den kommenden Jahrzehnten wird das Gewicht der gesetzlichen Rente stark fallen, wohl auf 50 bis maximal 60 Prozent - um den Rest werden wir uns mit Ihnen gemeinsam verstärkt kümmern müssen.


 
Weitere Beiträge...
  • Vorsorgebausteine
  • Produkt- und Dienstleistungsbereiche für die "50+"-Generation
  • Bausteine Ihrer persönlichen Vorsorge

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