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Antragsfragen

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Vorsorge - Berufsunfähigkeitsversicherung
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Antragsfragen

Vor oder mit Abschluss einer Versicherung hat jede Gesellschaft ihren Antrag gesetzt. Während es den Versicherern bei Sach- und Haftpflichtverträgen nicht unbedingt auf einen Hausantrag ankommt und auch Deckungsnoten akzeptiert werden, sind sich bei Lebens-, Renten- und Krankenversicherungen alle einig: das hauseigene Formular muss es sein!

Und mit diesem Antrag fängt alles an, was später allerdings auch zu Ende gehen kann. Dann nämlich, wenn Sie falsche oder unvollständige Angaben auf dem Formular gemacht haben und der Versicherer vom Vertrag zurücktritt, sobald Sie berufsunfähig werden.

Daher kann man nur eines raten: Ehrlich währt am längsten!

"Knackpunkt" eines jeden Antrags sind die Gesundheitsfragen. Aus der Angabe der falschen Postleitzahl entsteht dem Versicherer kein Schaden - wohl aber, wenn Sie wesentliche Fragen zu Ihrer Gesundheit nicht oder nur unvollständig beantwortet haben. Und in einem Punkt seien Sie sich bitte sicher: Wenn es an die Leistungspflicht geht, dann sind alle Gesundheitsfragen existenziell wichtig.

Der Versicherte soll über bereits zurückliegende Krankheiten, Krankenhausaufenthalte oder ambulante Behandlungen Auskunft geben. Der Auskunftszeitraum ist dabei ohne jede Begrenzung. Und weil der Kunde sich an alle Krankheiten erinnern muss, die er seit seiner Geburt hatte, ist dies der Beginn eines unmöglichen Unterfangens. Wer kann sich schon daran erinnern, dass er in der 7. Klasse vom Reck gestürzt ist und anschließend eine Nacht zur Beobachtung im Krankenhaus gelegen hat? Weist ihm seine Versicherungsgesellschaft nach, dass eben dieser Sturz für den späteren Bandscheibenvorfall verantwortlich ist, kann sie im Falle einer Berufsunfähigkeit vom Vertrag zurücktreten.

Der Kunde steht dann ohne finanziellen Schutz da und hat auch noch jahrelang umsonst Beiträge für seine BU-Versicherung gezahlt.

Daher ist der Zeitraum, auf den sich die Beantwortung der Antragsfragen bezieht, von wesentlicher Bedeutung. Ein Zeitraum von max. 10 Jahren erscheint hier angemessen. Zumindest sollte genau geprüft werden, bis zu welcher Zeit die Beobachtung zurück reicht.

Dabei sollte man auch zwischen ambulanten und stationären Behandlungen unterscheiden. Während man sich an einen Krankenhausaufenthalt durchaus erinnern kann, wird es bei Fragen zu ambulanten Arztbesuchen oder Erkrankungen schon schwierig. Dieser Zeitraum sollte indes fünf Jahre nicht überschreiten.

Besonderes Augenmerk sollten Sie darauf verwenden, den Antrag immer mit größter Sorgfalt auszufüllen. Manche Vermittler spielen die Wichtigkeit des Antrag herunter. Immer wieder stoßen wir in unserer Tätigkeit auf Fälle, in denen ein Kunde alle Gesundheitsfragen korrekt beantworten wollte, der Vermittler ihn aber daran gehindert hat. Sprüche wie "Das will gar keiner wissen" oder "Da kräht kein Hahn nach" sind trügerisch und haben zum Zweck, den Kunden vor den Augen der Versicherungsgesellschaften gesünder aussehen zu lassen, als er tatsächlich ist, damit der Vermittler die Provision für den Versicherungsvertrag erhält.

Wenn das Kind erst einmal in den Brunnen gefallen ist und die Versicherung nicht zahlen will, ist es für den Kunden schwer nachzuweisen, dass der Vermittler die Schuld an den unzureichenden Angaben trägt.

Also, lassen Sie sich nicht darauf ein, wenn ein Vermittler vorschlägt, auf irgendwelche Angaben zu verzichten. Den besten Schutz erfahren Sie allerdings, wenn wir gemeinsam das Formular ausfüllen - dann kommen derartige Dinge nicht vor.

Bei der Wichtigkeit dieser Angelegenheit sollten Sie nicht darauf verzichten, vor Antragsabgabe Rücksprache bei allen behandelnden Ärzten zu nehmen. Verlassen Sie sich nicht allein auf Ihr Gedächtnis.

Wenn Sie sich ärztlich untersuchen lassen, entbinden einige Versicherer ihre Kunden vom Ausfüllen bestimmter Gesundheitsfragen.

Aber weil auch bei sorgfältigster Beantwortung aller Fragen Unsicherheiten bleiben, sollten Sie folgende Erklärung beifügen:

Die Antworten auf Ihre gestellten Gesundheitsfragen habe ich nach bestem Wissen und Erinnerung so gemacht, wie es meine laienhafte Kenntnisse zulassen. Trotzdem kann ich nicht sicher sein, ob die Angeben vollständig sind. Mein Hausarzt Dr.________ kann Ihnen umfassend Auskunft geben.

Nun hat das Unternehmen die Verpflichtung, beim Arzt nachzufragen, bevor es einen Vertrag mit Ihnen schließt. Spätere Nachforschungen im Schadenfall sind dann wenig sinnvoll. Wenn sich eine Gesellschaft nicht auf dieses Modell einlässt, ist sie vielleicht auch nicht die richtige für Sie.



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