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Berufsunfähigkeitsversicherung
BU-Schutz für Beamte
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BU-Schutz für Beamte
Um für Beamten das Berufsunfähigkeitsrisiko abzusichern, bieten viele Gesellschaften so genannte "Dienstunfähigkeitsklauseln" an. Damit wird vereinbart, dass der Beamte die BU-Rente erhält, wenn er wegen Dienstunfähigkeit in den vorzeitigen Ruhestand geschickt wird. Das erspart allen Beteiligten viel Papierkram, weil der Kunde dem Versicherer nicht mehr detailliert nachzuweisen braucht, welche einzelnen Tätigkeiten er in seinem Beruf nicht mehr oder nur noch zu max. 50% ausüben kann.
Allerdings wird nach einiger Zeit von manchem Unternehmen geprüft, ob der Beamte theoretisch noch anderweitig beschäftigt werden könnte. So ist es einem Streifenpolizisten theoretisch möglich, seinen Dienst vielleicht im Innendienst zu verrichten. Wenn das festgestellt wird, zahlen die Gesellschaften keine Rente mehr - auch dann nicht, wenn der Frühpensionierte eine solche Tätigkeit gar nicht ausüben kann, weil keine solche Stelle angeboten wird.
Besonders Polizisten und Feuerwehrleute sollten deshalb Dienstunfähigkeitsklauseln vereinbaren, die genau auf ihre Tätigkeit abheben und ihnen eine dauerhafte Berufsunfähigkeitsrente garantieren.


