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BU-Schutz für Schüler, Studenten und Auszubildende

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Vorsorge - Berufsunfähigkeitsversicherung
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BU-Schutz für Schüler, Studenten und Auszubildende

Da sich bei dieser Personengruppe die berufliche Qualifikation erst mit zunehmender Ausbildung herausstellt, wird die BU-Versicherung oft so vereinbart, dass der Schutz in den ersten Semestern oder Ausbildungsjahren nur für Erwerbsunfähigkeit gilt (wenn der Versicherte in keinem Beruf mehr arbeiten kann). Erst am Ende der Ausbildung, im letzten Lehrjahr oder den letzten beiden Semestern wird der angestrebte Beruf als Bezug für eine Berufsunfähigkeit herangezogen.

Auch wenn sich die Sachlage auf den ersten Blick ungünstig darstellt, sollten Studenten und Auszubildende umgehend eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen.

Denn wenn sie nicht schon vor ihrem Studium oder ihrer Ausbildung längere Zeit berufstätig waren, können sie vom Rentenversicherungsträger keine Gelder erwarten. Später sollte die Rentenhöhe an das erzielte Einkommen angepasst werden.

Eine besondere Form der Erwerbsunfähigkeitsversicherung wird über 18-jährigen angeboten. Es handelt sich um eine reine EU-Versicherung, die mit einem späteren Umtauschrecht in eine BU-Versicherung ausgestattet wird. Das Besondere dabei ist, dass die Versicherer dann häufig keine neue Gesundheitsprüfung mehr verlangen.

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