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Der Schadenfall - ein Ernstfall

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Vorsorge - Berufsunfähigkeitsversicherung
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Der Schadenfall - ein Ernstfall

Manche Krankheiten kommen schleichend. Aus einem schmerzhaften aber vordergründig nicht ernsthaften Bandscheibenvorfall kann eine chronische Erkrankung entstehen, die Sie daran hindert, Ihre Tätigkeit fortzuführen. Wenn die beruflichen Arbeiten aber nicht mehr ausführbar sind, dann kommt die einst vereinbarte BU-Rente ins Spiel.

Wenn der Kunde ahnt, dass er berufsunfähig werden könnte, dann sollte er sich sofort an seine Versicherungsgesellschaft wenden - aus Gründen des Nachweises in schriftlicher Form. Und auch auf das Risiko hin, dass er sich getäuscht hat und doch wieder arbeiten kann.

Unmittelbar danach sollten Sie bereits einen Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente stellen. Die Gesellschaften beauftragen dann meist einen Arzt ihres Vertrauens und zahlen auch die Gebühren für seine Tätigkeit.

Beachten Sie bitte, dass Sie die Zahlung der Beiträge nicht einstellen dürfen, weil Sie glauben, einen Anspruch zu haben. Stellt sich später heraus, dass eine Anerkennung der Berufsunfähigkeit erfolgt, dann werden die zuviel gezahlten Beiträge erstattet.

Allerdings gibt es auch die Möglichkeit, mit dem Versicherer über eine zinslose Stundung der Beiträge zu sprechen. Beachten Sie aber bitte, dass diese nachgezahlt werden müssen, falls Sie die etwaige Anerkennung der Berufsunfähigkeitsrente nicht erhalten.

Der Anspruchsteller sollte sich dann auf ein mehrseitiges Formular einstellen, das Ihm vom Versicherer zugesandt wird und eine Menge Fragen beinhaltet. So muss er erklären, welche Arbeiten er im Einzelnen aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr oder nur noch zu einem geringen Teil verrichten kann. Selbstverständlich muss er ebenfalls erläutern, welche Handgriffe und Tätigkeiten zu seinem Beruf gehören.

Wenn der Versicherer akzeptiert, dass der Kunde in seinem Beruf nicht mehr arbeiten kann, setzen die Zahlungen ein. Allerdings wird das Unternehmen die Gesundheit des Versicherten in gewissen Abständen - meist einmal pro Jahr - erneut überprüfen. Sollte sich Arbeitsfähigkeit nachweisen lassen, wird die Rente gestoppt.



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