Vergleichen ist klug!

A-Z online Vergleichsportal
  • Versicherungsvergleiche
  • Über Uns
  • Inhalt
  • Strom- & Gaspreise
  • Impressum
  • Kunden-Vertragsverwaltung
  • Bestandsverwaltung
Hauptmenü
  • Suche
  • Startseite
  • Versicherungsvergleiche
  • private Versicherungen
  • Vorsorge
  • gewerbliche Versicherungen
  • Glossar
  • Sitemap
  • Web Links
Startseite Vorsorge Berufsunfähigkeitsversicherung Leistungsvoraussetzungen

Leistungsvoraussetzungen

PDF | Drucken | E-Mail
Vorsorge - Berufsunfähigkeitsversicherung
< Zurück   Weiter >

Welche Leistungsvoraussetzungen sollen für den Versicherungsvertrag gelten?

Zunächst einmal müssen Sie entscheiden, ab welchem Grad der Beeinträchtigung ("Invalidität") Sie eine Leistung beanspruchen möchten. Bei einer Staffelregelung erhält eine im Fachjargon "butzige" Person beispielsweise bereits bei einer Berufsunfähigkeit von 25% eine Teilrente. Die volle Rente wird jedoch erst ab 75% fällig.

Diese Variante ist besonders für Berufsunfähigkeit infolge schleichender Krankheiten geeignet. Der Kunde muss der Versicherungsgesellschaft immer die jeweilige Verschlechterung seines Krankheitszustandes anzeigen. Allerdings kann es dabei zu Streitigkeiten mit dem Versicherer kommen, wenn dieser die Auffassung des Kunden über seinen Gesundheitszustand nicht teilt.

Daher gibt es alternativ die Möglichkeit einer Pauschalregelung. Dabei leistet die Gesellschaft die volle Rente, wenn der Kunde zu mindestens 50% berufsunfähig ist. Dann könnte er noch maximal halbtags in seinem Beruf arbeiten.



Tags: volle  rente  berufsunfähigkeit  kunde  für  auffassung  über  kunden  streitigkeiten  jeweilige  versicherungsgesellschaft  verschlechterung  krankheitszustandes  gesundheitszustand  anzeigen  versicherer  alternativ  maximal  könnte  halbtags  beruf  arbeiten  berufsunfähig  pauschalregelung  möglichkeit  leistet  gesellschaft  mindestens  teilt  schleichender  leistung  invalidität  beanspruchen  möchten  staffelregelung  beeinträchtigung  grad  versicherungsvertrag  gelten?zunächst  müssen  entscheiden  erhält  fachjargon  variante  fällig  infolge  leistungsvoraussetzungen  krankheiten  teilrente  butzige  person  beispielsweise  geeignet  
 
SEO by Artio
Meist gelesen
  • Versicherungsvergleich
  • Vermittler Erstinformation
  • Strom & Gas
  • Impressum
  • Hausratversicherung

Copyright © 2010 ---.
All Rights Reserved.

Designed by Ewald Nickel.