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Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit

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Vorsorge - Berufsunfähigkeitsversicherung
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Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit

Nachfolgend die Änderungen der gesetzlichen Leistungen bei Erwerbs- und Berufsunfähigkeit. Ab dem 1. Januar 2001 gilt:

Die bisherige Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente wird durch eine zweistufige, als "voll" und "halb" bezeichnete Erwerbsminderungsrente ersetzt.

Verbleibende tägliche Erwerbsmöglichkeit unter den Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes Erwerbsminderung Rentenanspruch
6 Stunden und länger keine Erwerbsminderung keine Rente
zwischen 3 und bis zu 6 Stunden teilweise Erwerbsminderung halbe Rente
unter 3 Stunden volle Erwerbsminderung volle Rente


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