Vergleichen ist klug!

A-Z online Vergleichsportal
  • Versicherungsvergleiche
  • Über Uns
  • Inhalt
  • Strom- & Gaspreise
  • Impressum
  • Kunden-Vertragsverwaltung
  • Bestandsverwaltung
Hauptmenü
  • Suche
  • Startseite
  • Versicherungsvergleiche
  • private Versicherungen
  • Vorsorge
  • gewerbliche Versicherungen
  • Glossar
  • Sitemap
  • Web Links
Startseite Vorsorge Berufsunfähigkeitsversicherung Verweisung

Verweisung

PDF | Drucken | E-Mail
Vorsorge - Berufsunfähigkeitsversicherung
< Zurück   Weiter >

Verweisung

Von vielen Versicherern wird die Berufsunfähigkeit bereits anerkannt, wenn ein Kunde in seinem Beruf nicht mehr arbeiten kann. Es gibt jedoch auch einige Gesellschaften, die die Rentenzahlung ablehnen und auf andere Berufe verweisen, die der Kunde zur Einkommenserzielung ergreifen könnte. Auch wenn der Versicherer seinen Verweisungsvorschlag schriftlich gut begründen muss, fällt konkrete Arbeitsplatzvermittlung natürlich nicht in sein Gebiet.

Der Versicherte sollte gegen den Vorschlag Widerspruch einlegen und ggf. auch vor Gericht ziehen. Leider ist diese Praxis häufig unvermeidlich.



Tags: kunde  natürlich  gebiet  versicherte  arbeitsplatzvermittlung  begründen  konkrete  vorschlag  fällt  einlegen  praxis  häufig  unvermeidlich  ziehen  gericht  widerspruch  verweisungsvorschlag  arbeiten  gesellschaften  rentenzahlung  beruf  anerkannt  versicherern  berufsunfähigkeit  ablehnen  berufe  versicherer  verweisungvon  könnte  ergreifen  verweisen  einkommenserzielung  schriftlich  
 
SEO by Artio
Meist gelesen
  • Versicherungsvergleich
  • Vermittler Erstinformation
  • Strom & Gas
  • Impressum
  • Hausratversicherung

Copyright © 2010 ---.
All Rights Reserved.

Designed by Ewald Nickel.