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Von vielen Versicherern wird die Berufsunfähigkeit bereits anerkannt, wenn ein Kunde in seinem Beruf nicht mehr arbeiten kann. Es gibt jedoch auch einige Gesellschaften, die die Rentenzahlung ablehnen und auf andere Berufe verweisen, die der Kunde zur Einkommenserzielung ergreifen könnte. Auch wenn der Versicherer seinen Verweisungsvorschlag schriftlich gut begründen muss, fällt konkrete Arbeitsplatzvermittlung natürlich nicht in sein Gebiet.
Der Versicherte sollte gegen den Vorschlag Widerspruch einlegen und ggf. auch vor Gericht ziehen. Leider ist diese Praxis häufig unvermeidlich.
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