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Alterseinkünftegesetz I. 5.
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Alterseinkünftegesetz I. 5.
Die Mitnahmemöglichkeit von Betriebsrentenanwartschaften bei einem Arbeitgeberwechsel wird verbessert. Wenn zwischen den Beteiligten Einvernehmen besteht, ist künftig die Mitnahme einer Anwartschaft problemlos möglich.


