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Altersvorsorge

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Vorsorge - Finanzielle Vorsorge
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Altersvorsorge

Unabhängig von Ihrer bisherigen beruflichen Tätigkeit treten Sie in den dritten Lebensabschnitt. Dieser neuen Herausforderung sollte planvoll begegnet werden. Wie ein Unternehmer muß jetzt Bilanz gezogen werden, um die Jahre, die jetzt vor Ihnen liegen, finanziell erfolgreich zu meistern.

Dabei kommt der Beschäftigung mit "Finanzen" und "Vermögen" eine besondere Bedeutung zu. Ausgaben müssen kontrolliert und die Einnahmen geplant werden. (Download: "Vermögensbilanz" und "Einnahmen/Ausgabenplan")

Wir unterstützen Sie dabei und beachten folgende Zielsetzungen:

 

  • Versorgung des Haushalts mit ausreichenden Einnahmen
  • realer Vermögenserhalt
  • Vermeidung kurzfristiger Liquiditätsengpässe
  • langfristige Planung durch aktive Reservepolitik
  • Unterstützung durch eine vertrauenswürdige und kompetente Stellvertretung

Die Ausgangslage

In welchem Umfang die Schwerpunkte Ausgabendeckung und Vermögenserhalt in Einklang gebracht werden können, kann nur ein Überblick erbringen.

Um ein gewünschtes monatliches Einkommen zu erzielen, muß auf der Einnahmenseite neben festen Bezügen (Rente, Pension etc.) eine entsprechende "netto"-Rendite (d.h. nach Gebühren, nach Steuern und nach Inflation) Ihrer Kapitalanlagen erwirtschaftet werden.


Liquidität sichern

Es sollte stets genug Geld auf dem Konto sein, um Liquiditätsengpässe zu vermeiden. Damit Sie dieses Ziel erreichen, sind Form und Regelmäßigkeit von Einnahmen zu planen und Vorsorge für unvorhersehbare Ereignisse (Heizungsschäden, schwere Krankheit) zu treffen.

Naturgemäß ist eine feste Rente besser planbar als Einkünfte aus Aktienvermögen. Daher sind sehr genaue Kenntnisse der unterschiedlichen Anlageinstrumente erforderlich.


Über eine kurzfristige Liquiditätsplanung hinaus ist auch eine langfristige Reserveplanung erforderlich. Neben den bereits genannten Kosten bei Schäden oder Krankheit, können auch freudige Ereignisse wie Heirat oder Geburt bei Kindern oder Enkel unvorhersehbaren Liquiditätsbedarf auslösen. Vielleicht ist es auch die finanzielle Unterstützung bei Hauskauf oder Existenzgründung.

Welchen Bedarf Sie haben werden, ist auch vom besten Finanzchef nicht planbar. Jedoch hat die Erfahrung gezeigt, dass ein Betrag von 20.000 Euro als "eiserne Reserve" die gröbsten Unbilligkeiten verhindert.


Zugriff auf Konten sicherstellen

Der Stellvertreter sollte im Notfall die Rolle der Person übernehmen können, die sich um die Finanzen gekümmert hat. Es kann den "Finanzvorstand" ein Unfall oder eine Krankheit treffen. Manchmal ist es aber auch das fortgeschrittene Alter, das die Kontrolle über die Finanzen erschwert. Die Anlageformen ändern sich ebenso, wie es auch die Steueresetze tun.

Und falls ein Todesfall den Familienmanager ereilt, sollte alles geregelt und die Familie finanziell abgesichert sein.

Weisen Sie Ihren Stellvertreter rechtzeitig ein. Sie können somit seine Fähigkeiten beurteilen und ggf. auch als Testamentsvollstrecker zu Lebzeiten einbezogen werden. Diese Person kann, abhängig von der zu verwaltenden Größe, auch der Steuerberater oder Rechtsanwalt sein, zu dem ohnehin ein besonderes Vertrauensverhältnis besteht.

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Am 1. Januar 2005 trat, von der Öffentlichkeit fast unbemerkt, das "Rentenversicherungs-Nachhaltigkeitsgesetz" in Kraft.

Die Rentenreform 2004 besteht aus zwei Bestandteilen: zum einem aus dem "Rentenversicherungs-Nachhaltigkeitsgesetz", das die Rentenleistungen kürzt; zum anderen aus dem "Alterseinkünftegesetz", das die künftige Besteuerung der Renten regelt.

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Das RV-Nachhaltigkeitsgesetz soll die Finanzierungsfähigkeit der Rentenversicherung langfristig sichern. Deshalb enthält das Gesetz ausschließlich Leistungsverschlechterungen. Diese machen es noch mehr als bislang notwendig, dass die gesetzliche Rentenversicherung durch zusätzliche Vorsorge ergänzt wird.

Deutschland ist mittlerweile zum Land der Reformen geworden, weil Politiker endlich akzeptiert haben, dass die sozialen Sicherungssysteme vor dem Aus stehen. Und unbeachtet von Wahlterminen, die notwendige Einschnitte bisher verhindert haben, sind sie jetzt in der Pflicht, die Bereiche "Gesundheit" und "Soziales" so zu kürzen, dass die Sozialversicherungssysteme wieder finanzierbar werden.

Die Altersgrenze für den frühestmöglichen Rentenbeginn bei der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit wird ab 2006 in mehreren Schritten von derzeit 60 auf 63 Jahre angehoben. Und keiner kann seriös verneinen, ob die Lebens-Arbeitszeit bei steigender Lebenserwartung noch weiter angehoben werden muß.

Daher sollte Jeder aus der Altersgruppe "50+" gerade jetzt eine Vorsorgeanalyse vornehmen, so lange noch Zeit ist.


  • Vermögens- und Einkommensermittlung
  • langfristige Liquditätsplanung
  • Steueroptimierung
  • persönliche Risikoermittlung:
    • Gefährdung von Sach- und Vermögenswerten
    • Absicherung bei Krankheit und Pflege
    • Dienstleistungen bei altersbedingter Gebrechlichkeit
  • Vermögensübertragung:
    • Schenkungs- u. Erbschaftssteuer sparen
    • Nachlassregelung / Testamentgestaltung
    • Bestattungsvorsorge
  • ggf. Unternehmensnachfolge


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