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Anrechnungszeiten und Höherbewertung
Durch die Rentenreform 2004 wird die Berücksichtigung von schulischen Zeiten erheblich eingeschränkt. Der Schulbesuch oder das Studium, für die es bislang noch drei Jahre rentenerhöhende Anrechnungszeit gab, werden ab 2009 nicht mehr als rentenerhöhend bewertet. Bis dahin wird die Bewertung schrittweise verringert. Der Verlust von drei Jahren Anrechnungszeit bedeutet eine Verringerung der Rente um ca. 59 Euro (in Ostdeutschland: 52 Euro). Lediglich berufsbildende Fachschulzeiten werden noch berücksichtigt.Außerdem wird die Höherbewertung von niedrigen Beiträgen in den ersten 36 Kalendermonaten eingeschränkt. Unterdurchschnittliche Einkommen zu Beginn des Erwerbslebens wurden bislang auf 75 Prozent der durchschnittlichen Arbeitseinkommen aufgewertet. Künftig soll diese Höherwertung nur noch erfolgen, wenn die Versicherten in einer Berufsausbildung standen. Andere Zeiten, wie zum Beispiel Aushilfstätigkeiten, werden nicht mehr höher bewertet.
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