= 0) && (navigator.userAgent.indexOf("Opera") < 0)) document.write(' '); Gesetz zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge (AVPfSG) Am 31. März 2007 ist das "Gesetz zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge" in Kraft getreten. Dieses Gesetz stellt Leistungen aus Verträgen zur Altersvorsorge unter Pfändungsschutz, der dazu dient, das Existenzminimum des Schuldners zu sichern. Bisher besteht ein solcher Pfändungsschutz gegenüber den Einkünften selbstständig Tätiger nicht und Vermögenswerte, die Selbstständige für ihre Altersversorgung vorgesehen haben, können gepfändet werden. Nach § 851c der Zivilprozessordnung ist nun ein Rentenversicherungsvertrag dann pfändungsges" /> Finanzielle Vorsorge - Online Versicherungsvergleich Vergleichen ist Klug! - Online Versicherungsvergleich Vergleichen ist Klug!