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Der in der Rentenreform 2004 eingeführte Nachhaltigkeitsfaktor berücksichtigt die Entwicklung des zahlenmäßigen Verhältnisses von Rentnern zu Beitragszahlern zueinander. Steigt die Zahl der Rentner pro 100 Beitragszahler, wird die Rentenanpassung gemindert; sinkt die Zahl der Rentner im Verhältnis zu den Beitragszahlern, werden die Renten stärker erhöht.
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