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Nachhaltigkeitsfaktor

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Nachhaltigkeitsfaktor

Die Rentenformel zur Berechnung der Rentenhöhe wurde um einen sogenannten Nachhaltigkeitsfaktor ergänzt. Seit dem 1. Januar 2005 gilt eine neue Formel zur Berechnung des aktuellen Rentenwerts, die noch komplizierter als die "Riester-Formel" ist. Auch weiterhin orientiert sich die Rentenanpassung an der Entwicklung der Bruttolöhne - allerdings korrigiert um die Entwicklung des Beitragssatzes zur gesetzlichen Rentenversicherung sowie zur kapitalgedeckten Altersvorsorge und korrigiert um den sogenannten Nachhaltigkeitsfaktor. Sinkt der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung, erhöht das die Rentenanpassung, steigt der Beitragssatz, verringert das die Rentenanpassung. Außerdem werden die Anpassungen 2003 bis 2011 um den steuerlichen Fördersatz der Zusatzvorsorge gemindert (sogenannte "Riester-Treppe", bei der der Fördersatz in Stufen von 1 Prozent des Bruttoeinkommens auf 4 Prozent angehoben wird).

Der in der Rentenreform 2004 eingeführte Nachhaltigkeitsfaktor berücksichtigt die Entwicklung des zahlenmäßigen Verhältnisses von Rentnern zu Beitragszahlern zueinander. Steigt die Zahl der Rentner pro 100 Beitragszahler, wird die Rentenanpassung gemindert; sinkt die Zahl der Rentner im Verhältnis zu den Beitragszahlern, werden die Renten stärker erhöht.



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