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Rentenniveau
Das Rentenniveau sinkt durch den Nachhaltigkeitsfaktor schneller als beim bisherigen Rechtszustand. Es wird von heute 53 Prozent auf 46 Prozent im Jahr 2020 und auf 43 Prozent im Jahr 2030 sinken. Diese Minderung des Rentenniveaus entspricht einer Verringerung der Rentenzahlbeträge von 16 bis 18 Prozent. Allerdings legt das RV-Nachhaltigkeitsgesetz auch fest, dass die Bundesregierung dem Bundestag regelmäßig berichten muss, welche Maßnahmen möglich sind, um ein Absinken des Rentenniveaus unter 46 Prozent zu verhindern.Berechnung des Rentenniveaus
Bislang wurde das Rentenniveau als Nettoniveau errechnet. Dabei wurde - etwas vereinfacht gesagt - die Netto-Standardrente mit dem durchschnittlichen Nettoeinkommen aller Erwerbstätigen verglichen. Künftig wird das Rentenniveau als Rentenniveau vor Steuern berechnet, bei dem sowohl bei den Einkünften der RentnerInnen als auch bei dem der Aktiven die Steuerbelastung außer Acht gelassen, die Belastung mit Sozialabgaben jedoch berücksichtigt wird. Das heißt: Die Brutto-Standardrente wird um die Sozialabgaben vermindert und ins Verhältnis mit dem Brutto-Durchschnittsentgelt der Aktiven gesetzt, das ebenfalls um die Sozialabgaben vermindert wird.Tags: prozent rentenniveau rentenniveaus sozialabgaben aktiven standardrente brutto vermindert künftig errechnet steuern berechnet verglichen erwerbstätigen sowohl durchschnittlichen netto nettoeinkommen vereinfacht außer verhältnis heißt: durchschnittsentgelt gesetzt ebenfalls berücksichtigt belastung rentnerinnen steuerbelastung nettoniveau gelassen einkünften absinken 2030 sinken minderung verringerung entspricht 2020 nachhaltigkeitsfaktor sinkt schneller bisherigen rechtszustand rentenzahlbeträge berichten regelmäßig maßnahmen möglich berechnung verhindern bundestag bundesregierung legt nachhaltigkeitsgesetz fest bislang


