Vorsorge
Kapitallebensversicherung
Kapitallebensversicherung
KapitallebensversicherungEinführung ![]() Seit dem 1. Januar 2005 haben sich einige wesentliche Änderungen in der Kapital-Lebensversicherung ergeben. Wichtige Informationen, die die Lebensversicherung maßgeblich verändern, finden Sie hier unter dem Titel "Alterseinkünftegesetz", das am 01.01.2005 in Kraft getreten ist. Die Kapitallebensversicherung ist die in unserem Lande (noch) mit Abstand am meisten gefragte Versicherungsform für Kapitalbildung und Hinterbliebenenschutz. Und das aus gutem Grund: als Kapital bildende Vorsorge für den Todes- und Erlebensfall gewährt sie doppelte Sicherheit - für die Familie und im Alter. Stirbt der Versicherte vor Vertragsablauf, erhalten die Hinterbliebenen die volle Versicherungssumme zuzüglich der bis dahin angesammelten Überschussanteile. Im Erlebensfall - d.h. bei Erreichen des vertraglich festgelegten Endalters - wird die Versicherungssumme zuzüglich der Überschussbeteiligung (durch Kapitalbildung angesammelte Zinsen, Risikoüberschüsse bzw. sog. Sterblichkeitsgewinne) ausgezahlt. Die garantierte Versicherungssumme erhöht sich also durch die Überschussbeteiligung. Sie können für gewöhnlich davon ausgehen, dass sich Ihre garantierte Versicherungssumme binnen 27 Jahren verdoppelt. Hier ist jedoch das Ergebnis je nach Versicherung unterschiedlich. |
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