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Kapitallebensversicherung

 Kapitallebensversicherung

Einführung

Seit dem 1. Januar 2005 haben sich einige wesentliche Änderungen in der Kapital-Lebensversicherung ergeben.

Wichtige Informationen, die die Lebensversicherung maßgeblich verändern, finden Sie hier unter dem Titel "Alterseinkünftegesetz", das am 01.01.2005 in Kraft getreten ist.


Die Kapitallebensversicherung ist die in unserem Lande (noch) mit Abstand am meisten gefragte Versicherungsform für Kapitalbildung und Hinterbliebenenschutz. Und das aus gutem Grund: als Kapital bildende Vorsorge für den Todes- und Erlebensfall gewährt sie doppelte Sicherheit - für die Familie und im Alter.

Stirbt der Versicherte vor Vertragsablauf, erhalten die Hinterbliebenen die volle Versicherungssumme zuzüglich der bis dahin angesammelten Überschussanteile. Im Erlebensfall - d.h. bei Erreichen des vertraglich festgelegten Endalters - wird die Versicherungssumme zuzüglich der Überschussbeteiligung (durch Kapitalbildung angesammelte Zinsen, Risikoüberschüsse bzw. sog. Sterblichkeitsgewinne) ausgezahlt.

Die garantierte Versicherungssumme erhöht sich also durch die Überschussbeteiligung. Sie können für gewöhnlich davon ausgehen, dass sich Ihre garantierte Versicherungssumme binnen 27 Jahren verdoppelt. Hier ist jedoch das Ergebnis je nach Versicherung unterschiedlich.

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Vorsorge - Kapitallebensversicherung

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Zukunftssicherung

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Vorsorge - Kapitallebensversicherung

Zukunftssicherung

Schließen Sie Ihre Versorgungslücke jetzt!

Nutzen Sie die "Drei-Schichten-der-Altersversorgung"

Was das Thema Rente betrifft, so gibt es zunehmend mehr Frage als Antworten. Keiner weiß, wie die Altersversorgung der Zukunft wirklich aussieht und wie hoch die gesetzliche Rente wirklich sein wird.

Eines steht aber fest: Auf eine private Zukunftssicherung kann niemand mehr verzichten. Sie ist integraler Bestandteil des Drei-Schichten-Modells der Altersversorgung neben der staatlichen und der betrieblichen Rente (Zur weiteren Information klicken Sie bitte auf die untere Grafik ''Die Bausteinvorsorge").

Wie groß Ihr persönlicher Bedarf ist, verdeutlicht die Versorgungslücke. Sie entsteht durch die Differenz zwischen Ihrem Einkommen und Ihrer Rente - und wird immer größer (siehe obere Grafik). Nach neuem Recht wird das Rentenniveau bis ins Jahr 2030 von rund 70 auf etwa 65 Prozent des Nettoeinkommens sinken.

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Als Vergleichsmaßstab gilt der (mittlerweile als ausgestorben geltende) so genannte Standardrentner. Er hat 45 Jahr lang ein durchschnittliches Gehalt bezogen, war nie arbeitslos und geht mit 65 Jahren in Rente.

Bisher stand ihm bei einem Nettoeinkommen von 1.664 Euro eine Rente von 1.165 Euro zu. Daher lag seine Versorgungslücke bei 499 Euro. Nach dem neuen Recht vergrößert sie sich um weitere 83 auf 582 Euro. Diese Lücke kann nur durch eine zusätzliche private Rente aufgefüllt werden. Die Rister-Rente allein reicht ebenfalls nicht aus, weil sie nur die Defizite in der gesetzlichen Rente auszugleichen versucht.

Damit Sie Ihren Ruhestand günstig absichern, stehen wir Ihnen mit unserer Kompetenz gerne zur Seite. Selbstverständlich können wir Sie in allen wichtigen Alternativen beraten.

Welche Folgen sich aus der Neuregelung der Altersversorgung auch für Sie ergeben, können Sie unter "Alterseinkünftegesetz 2004" nachlesen und uns Ihre Fragen rund um Ihre Altersversorgung stellen!

Und egal, wie Sie es beginnen: Die Alters- und Hinterbliebenenvorsorge setzt immer eine finanzielle Entscheidung von erheblicher Tragweite voraus. Da lohnt es, sich von einem Profi beraten zu lassen. Erst nach einer für Sie kostenlosen und unverbindlichen Beratung kennen Sie die Möglichkeiten und können Ihre Entscheidung treffen - in allen Bereichen!


Weitere Informationen:

Animation anzeigen            Risikobeitrag PKV
 

Kapitallebensversicherung

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Kapitallebensversicherung

Einführung

Seit dem 1. Januar 2005 haben sich einige wesentliche Änderungen in der Kapital-Lebensversicherung ergeben.

Wichtige Informationen, die die Lebensversicherung maßgeblich verändern, finden Sie hier unter dem Titel "Alterseinkünftegesetz", das am 01.01.2005 in Kraft getreten ist.


Die Kapitallebensversicherung ist die in unserem Lande (noch) mit Abstand am meisten gefragte Versicherungsform für Kapitalbildung und Hinterbliebenenschutz. Und das aus gutem Grund: als Kapital bildende Vorsorge für den Todes- und Erlebensfall gewährt sie doppelte Sicherheit - für die Familie und im Alter.

Stirbt der Versicherte vor Vertragsablauf, erhalten die Hinterbliebenen die volle Versicherungssumme zuzüglich der bis dahin angesammelten Überschussanteile. Im Erlebensfall - d.h. bei Erreichen des vertraglich festgelegten Endalters - wird die Versicherungssumme zuzüglich der Überschussbeteiligung (durch Kapitalbildung angesammelte Zinsen, Risikoüberschüsse bzw. sog. Sterblichkeitsgewinne) ausgezahlt.

Die garantierte Versicherungssumme erhöht sich also durch die Überschussbeteiligung. Sie können für gewöhnlich davon ausgehen, dass sich Ihre garantierte Versicherungssumme binnen 27 Jahren verdoppelt. Hier ist jedoch das Ergebnis je nach Versicherung unterschiedlich.

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